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Aktuelle Kurzinformationen- Einkommensteuer- Prozesskosten als Betriebsausgabe

KurzinfoSWK 2007, K 13 Heft 27 v. 20.9.2007

Zusammenfassung: Unter der Voraussetzung der betrieblichen Veranlassung können die Ausgaben für ein Schadenersatzverfahren wie auch für ein nachfolgendes Berufungsverfahren - erfolgsunabhängig - als Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG

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