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Aufwendungen für einen Avatar-Kurs stellen keine abzugsfähigen Werbungskosten dar

SteuernSWK 2007, S 715 Heft 26 v. 10.9.2007

Zusammenfassung: Der UFS Graz lehnt die Abzugsfähigkeit der Ausgaben eines Werbe- und Marketingberaters für die Absolvierung eines Avatar-Kurses ab.

Schlagwörter:

Werbe- und Marketingberater; Avatar-Kurs; Selbstermächtigungstraining; Werbungskosten; Private Veranlassung; Abgabenrecht;

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