§ 17 Abs 1 EStG 1988
Sofern bereits von der Krankenanstalt ein Hausanteil in Abzug gebracht wurde, ist ein Oberarzt im Rahmen der Bestimmung der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit für die Behandlung von Sonderklassepatienten zur Geltendmachung des Betriebsausgabenpauschales nicht legitimiert.