§ 8 Abs 2 KStG 1988
Auch Zuwendungen an dritte Personen, die in einem Naheverhältnis zu einem Gesellschafter stehen, können eine verdeckte Gewinnausschüttung begründen.
VwGH 1.3.2007, 2004/15/0096
§ 8 Abs 2 KStG 1988
Auch Zuwendungen an dritte Personen, die in einem Naheverhältnis zu einem Gesellschafter stehen, können eine verdeckte Gewinnausschüttung begründen.
VwGH 1.3.2007, 2004/15/0096