Zusammenfassung: Der Autor kommentiert eine Entscheidung des UFS, in der dieser prüfte, ob eine Fußballmarketing-GmbH, deren Unternehmensgegenstand in der Förderung des Fußballsports liegt, Gemeinnützigkeitsstatus zuerkannt werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 34 BAO; § 45 Abs 3 BAO; § 6 KStG