§ 16 Abs 1 EStG
Die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung setzt einen objektiven Konnex zur Berufstätigkeit voraus.
VwGH 29.11.2006, 2002/13/0153; VwGH 2002/13/0163
§ 16 Abs 1 EStG
Die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung setzt einen objektiven Konnex zur Berufstätigkeit voraus.
VwGH 29.11.2006, 2002/13/0153; VwGH 2002/13/0163