§ 24 Abs 6 EStG 1988
Die Hauptwohnsitzbefreiung gilt für die stillen Reserven im gesamten Wirtschaftsgut.
VwGH 14.12.2006, 2005/14/0038
§ 24 Abs 6 EStG 1988
Die Hauptwohnsitzbefreiung gilt für die stillen Reserven im gesamten Wirtschaftsgut.
VwGH 14.12.2006, 2005/14/0038