Zusammenfassung: Der Autor informiert über die geplante Modifikation der Pauschalierungsverordnung für Gaststättenbetriebe und Lebensmittelhändler, die eine gesonderte Erfassung der Provisionsumsätze ohne die Erfassung der Betriebsausgaben vorsieht. Weiters nimmt er zur Qualifikation von Tabakumsätzen als branchentypische Umsätze Stellung und veranschaulicht die Probleme, die bei Tabakumsätzen mit Bestellungsvertrag auftreten.