§ 16 Abs 1 EStG 1988
Auch bei einer dauerhaft geplanten doppelten Haushaltsführung kann die Abzugsfähigkeit der daraus resultierenden Mehrkosten bejaht werden.
VwGH 22.11.2006, 2004/15/0093
§ 16 Abs 1 EStG 1988
Auch bei einer dauerhaft geplanten doppelten Haushaltsführung kann die Abzugsfähigkeit der daraus resultierenden Mehrkosten bejaht werden.
VwGH 22.11.2006, 2004/15/0093