§ 4 EStG 1988; § 20 EStG 1988
Bei Geltendmachung typischer Ausgaben der privaten Lebensführung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben trifft den Steuerschuldner die Beweislast für den beruflichen Zusammenhang .
VwGH 22.02.2007, 2006/14/0020
§ 4 EStG 1988; § 20 EStG 1988
Bei Geltendmachung typischer Ausgaben der privaten Lebensführung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben trifft den Steuerschuldner die Beweislast für den beruflichen Zusammenhang .
VwGH 22.02.2007, 2006/14/0020