Zusammenfassung: Die Wohnung eines Hausmeisters kann nicht dem Betriebsvermögen zugerechnet werden.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 EStG
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Zusammenfassung: Die Wohnung eines Hausmeisters kann nicht dem Betriebsvermögen zugerechnet werden.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 EStG
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