§ 22 Abs 1 BAO
Die Zwischenschaltung einer Tochtergesellschaft auf den Kanalinseln für Factoring- oder Darlehensgeschäfte begründet einen Gestaltungsmissbrauch.
VwGH 18.10.2006, 2003/13/0031
§ 22 Abs 1 BAO
Die Zwischenschaltung einer Tochtergesellschaft auf den Kanalinseln für Factoring- oder Darlehensgeschäfte begründet einen Gestaltungsmissbrauch.
VwGH 18.10.2006, 2003/13/0031