§ 236 Abs 1 BAO
Die persönliche Unbilligkeit der Steuereinhebung ist zu verneinen, wenn selbst die Steuernachsicht keinen Einfluss auf die schlechte wirtschaftliche Situation des Steuerschuldners mehr hätte.
VwGH 18.10.2006, 2003/13/0058
§ 236 Abs 1 BAO
Die persönliche Unbilligkeit der Steuereinhebung ist zu verneinen, wenn selbst die Steuernachsicht keinen Einfluss auf die schlechte wirtschaftliche Situation des Steuerschuldners mehr hätte.
VwGH 18.10.2006, 2003/13/0058