Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert, welche Auswirkungen Erlöse aus dem Verkauf von Tabakprodukten oder aber Provisionseinnahmen (zB für den Betrieb einer Lotto-Toto-Annahmestelle) auf die Gastwirtepauschalierung haben.
Rechtsgrundlagen: Rz 4292 EStR