§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG
Durch das bloße Anführen der Gesetzesstelle ist die Konkretisierungspflicht bei Beschwerden nicht erfüllt.
VwGH, 30.06.2005, 2005/16/0140
§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG
Durch das bloße Anführen der Gesetzesstelle ist die Konkretisierungspflicht bei Beschwerden nicht erfüllt.
VwGH, 30.06.2005, 2005/16/0140