§ 18 Abs 2 GGG
Der VwGH nimmt zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage der Gerichtsgebühr bei einer nachträglichen Angleichung des Streitwerts durch Gerichtsbeschluss Stellung.
VwGH, 30.06.2005, 2004/16/0274
§ 18 Abs 2 GGG
Der VwGH nimmt zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage der Gerichtsgebühr bei einer nachträglichen Angleichung des Streitwerts durch Gerichtsbeschluss Stellung.
VwGH, 30.06.2005, 2004/16/0274