Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag kritisch mit der Ersetzung der klassischen Posteinlaufstellen durch Info-Centers auf Finanzämtern auseinander und bezweifelt, dass die Stempel-Automaten die Beweiskraft der schriftlichen Eingaben hinreichend gewährleisten können.
Rechtsgrundlagen: § 85 Abs 1 BAO