§ 17 Abs 1 Z 1 GrEStG
Der unter Aufhebung des Baurechtsvertrages erfolgte Erwerb des Baurechtsgrundstücks durch den Baurechtsinhaber ist grunderwerbssteuerlich nicht als Wiederherstellung des früheren Zustands zu qualifizieren.
VwGH, 30.06.2005, 2005/16/0094-5