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Katholischer Orden als "lästiger Gesellschafter"

SteuernDr. Felix BlazinaSWK 2006, S 61 Heft 3 v. 20.1.2006

Zusammenfassung: Der Autor veranschaulicht anhand einer konkreten Fallgeschichte, dass eine Abfindungszahlung für einen Erbverzicht keine Sonderbetriebsausgabe begründen kann.

Rechtsgrundlagen: EStG

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