§ 275 Abs 2 HGB
Der Autor analysiert die Argumentationslinie des OGH im sogenannten Riegerbank-Urteil, in dem der OGH die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers auch gegenüber Dritten zwar bejahte, sich gleichzeitig aber für die Zugrundelegung der Haftungsbegünstigung in § 275 Abs 2 HGB aussprach.