Zusammenfassung: Der Autor mahnt in seinem Beitrag zum vorsichtigen Umgang mit betrieblichen Altersvorsorgesystemen, die (nach Ansicht des Verfassers eine nur vermeintliche) Steuerbegünstigung für das Pensionsstadium vorspiegeln und prüft in diesem Zusammenhang, ob Versicherungsprämien, die der Arbeitgeber für die Arbeitnehmer an eine Kapital- oder Rentenversicherung leistet, als Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit zu qualifizieren sind.