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Die Ersatzbeurkundung von Barvorlagen - überschießende Gebührenpflicht

SteuernUniv.-Prof.. Dr. Reinhold BeiserSWK 2006, S 80 Heft 3 v. 20.1.2006

Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag das Problem, dass Banken, die Barvorlagen leisten und in einem Gesellschaftsverhältnis zum finanzierten Unternehmen stehen, der Beurkundungs- und somit auch der Gebührenpflicht nach § 33 TP 8 oder TP 19 unterliegen, während Banken ohne Gesellschaftsverhältnis von der Beurkundung absehen können. Beiser stellt daher eine verfassungskonforme Auslegung zur Beseitigung dieser unsachlichen Differenzierung zur Diskussion.

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