§ 5 Abs 4 FLAG
Für dauerhaft im Ausland aufhältige Kinder wird keine Familienbeihilfe geleistet.
VwGH, 27.04.2005, 2002/14/0050
§ 5 Abs 4 FLAG
Für dauerhaft im Ausland aufhältige Kinder wird keine Familienbeihilfe geleistet.
VwGH, 27.04.2005, 2002/14/0050