Zusammenfassung: Der Autor informiert darüber, dass die Optionen zur bescheidmäßigen Festlegung von Selbstberechnungsabgaben durch das AbgÄG 2005 wesentlich ausgebaut wurden und zeigt die sinngemäße Berücksichtigung des § 293b sowie § 295a BAO. Weiters nimmt er zu Verjährungsfragen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 201 Abs 2 Z 5 BAO; § 293b BAO; § 295a BAO; AbgÄG 2005