§ 82 EStG 1988
Der VwGH nimmt zur Haftung des Arbeitgebers infolge der fehlerhaften Berechnung der Lohnsteuer Stellung.
VwGH 31.05.2006, 2003/13/0139
§ 82 EStG 1988
Der VwGH nimmt zur Haftung des Arbeitgebers infolge der fehlerhaften Berechnung der Lohnsteuer Stellung.
VwGH 31.05.2006, 2003/13/0139