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Kleidung als Arbeitslohn

KurzinfoSWK 2006, K 20 Heft 34 und 35 v. 5.12.2006

Zusammenfassung: Der BFH prüft, unter welchen Voraussetzungen die Bereitstellung von Bekleidung durch den Arbeitgeber einen geldwerten Vorteil der Arbeitnehmer begründet.

Rechtsgrundlagen: § 15 EStG

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