§ 6 Z 1 EStG 1988
Kosten, die beim Austausch der Wasserversorgungsanlage eines Brauereibetriebs anfallen, können als Erhaltungsaufwand qualifiziert werden.
VwGH 17.05.2006, 2004/14/0080
§ 6 Z 1 EStG 1988
Kosten, die beim Austausch der Wasserversorgungsanlage eines Brauereibetriebs anfallen, können als Erhaltungsaufwand qualifiziert werden.
VwGH 17.05.2006, 2004/14/0080