§ 207 BAO
Die Gesetzmäßigkeit eines Bescheides ist auf Grundlage der im Zeitpunkt der Bescheiderlassung gültigen Rechtsbestimmungen zu prüfen.
VwGH 27.04.2006, 2003/16/0093
§ 207 BAO
Die Gesetzmäßigkeit eines Bescheides ist auf Grundlage der im Zeitpunkt der Bescheiderlassung gültigen Rechtsbestimmungen zu prüfen.
VwGH 27.04.2006, 2003/16/0093