§ 6 Abs 6 VGSG
Vergnügungssteuer muss nur im Zeitraum des Haltens eines Apparates entrichtet werden.
VwGH 20.04.2006, 2005/15/0147
§ 6 Abs 6 VGSG
Vergnügungssteuer muss nur im Zeitraum des Haltens eines Apparates entrichtet werden.
VwGH 20.04.2006, 2005/15/0147