Zusammenfassung: Der Autor nimmt zu einem Leserbrief von Hofrat Dr. Fellner Stellung, in dem dieser die Meinung vertrat, dass der geringfügige Verwaltungsaufwand für Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie Kreditvertragsgebühren in ihrer Eigenschaft als Selbstbemessungsabgaben die Aufhebung der Schenkungs- und Erbschaftssteuerpflicht nicht rechtfertigen kann.
Weiterführende Hinweise: Fellner, SWK 26/2006, T96.