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Abgabenänderungsgesetz 2005: Regelungen im neuen § 18 Abs. 2 UmgrStG nicht sachgerecht?

SteuernMag. Bernhard FreiSWK 2006, S 41 Heft 2 v. 10.1.2006

Zusammenfassung: Der Autor prüft in seinem Beitrag die Verfassungskonformität von § 18 Abs 2 UmgrStG, der bare und unbare Entnahmen bei einem negativen Barwert des Einbringungsvermögens als Ausschüttung qualifiziert und der Kapitalertragssteuerpflicht unterwirft.

Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 2 UmgrStG; § 13 Abs UmgrStG; § 16 Abs 5 UmgrStG

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