§ 5 Abs 2 AbgEO
Der VwGH nimmt zur gebotenen amtswegigen Vollstreckung ungetilgter Abgabenverbindlichkeiten Stellung.
VwGH, 15.06.2005, 2001/13/0173
§ 5 Abs 2 AbgEO
Der VwGH nimmt zur gebotenen amtswegigen Vollstreckung ungetilgter Abgabenverbindlichkeiten Stellung.
VwGH, 15.06.2005, 2001/13/0173