§ 186 Abs 1 LAO
Ein Rückzahlungsantrag gem § 186 Abs 1 LAO ist kein taugliches Mittel, um die Korrektheit der Abgabenfestlegung zu kontrollieren.
VwGH, 30.06.2005, 2002/15/0201
§ 186 Abs 1 LAO
Ein Rückzahlungsantrag gem § 186 Abs 1 LAO ist kein taugliches Mittel, um die Korrektheit der Abgabenfestlegung zu kontrollieren.
VwGH, 30.06.2005, 2002/15/0201