Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des UFS, in der dieser die Zuerkennung eines Alleinverdienerabsetzbetrages aufgrund eines nur fünfmonatigen Inlandsaufenthalts der Ehegattin trotz der Geburt eines gemeinsamen Kindes ablehnte. Das Fehlen einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in Österreich wurde nicht als tauglicher Rechtfertigungsgrund für den mehrmonatigen Auslandsaufenthalt und die daraus resultierende dauernde Trennung der Ehegatten anerkannt.