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Grunderwerbsteuer: Unentgeltliche Übertragung bei öffentlicher Hand  

SteuernSWK 2006, S 831 Heft 29 v. 10.10.2006

Zusammenfassung: Die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben erfolgte unentgeltliche Übertragung von Grundvermögen durch die öffentliche Hand stellt keine freigebige Zuwendung dar.

BFH 29.03.2006, II R 15/04

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