Zusammenfassung: Auch die rechtsgrundlose Leistung überhöhter Krankengeldbezüge ist als Zahlung von Arbeitslohn zu qualifizieren. Die Steuerkürzung für die Rückerstattung von Arbeitslohn ist erst im Rückzahlungszeitpunkt beachtlich.
BFH 04.05.2006, VI R 19/03
Rechtsgrundlagen: § 25 EStG