Art 4 Z 10 ZK; art 244 ZK
Das Zölle als Einfuhr- bzw Ausfuhrabgaben zu qualifizieren sind, setzt die Aussetzung der Vollziehung im Rahmen der Rückforderung von Ausfuhrerstattungen die Erbringung einer Sicherheitsleistung voraus.
VwGH 20.03.2006, 2003/17/0259