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Auszug aus der Dienstwohnung anlässlich der Pensionierung keine Werbungskosten

SteuernSWK 2006, S 726 Heft 26 v. 10.9.2006

Zusammenfassung: Der UFS Graz erläutert, dass Umzugskosten, die anlässlich der pensionsbedingten Räumung einer Dienstwohnung anfallen, nur im Fall des verpflichtenden Auszug als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen.

UFS Graz, 21.10.2005, RV/0381-G/03

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