§ 3 Abs 1 Salzburger SpeiseeisabgVO
Die Speiseeisabgabe und die Getränkesteuer sind zu differenzieren.
VwGH 23.02.2006, 2003/16/0493
§ 3 Abs 1 Salzburger SpeiseeisabgVO
Die Speiseeisabgabe und die Getränkesteuer sind zu differenzieren.
VwGH 23.02.2006, 2003/16/0493