§ 33 Abs 4 Z 1 EStG
Das Karenzurlaubsgeld und damit in Verbindung stehende Pauschalaufwendungen sind bei Bestimmung der Einkunftsgrenze des § 33 Abs 4 Z 1 EStG nicht einzubeziehen.
VwGH 16.02.2006, 2005/14/0108
§ 33 Abs 4 Z 1 EStG
Das Karenzurlaubsgeld und damit in Verbindung stehende Pauschalaufwendungen sind bei Bestimmung der Einkunftsgrenze des § 33 Abs 4 Z 1 EStG nicht einzubeziehen.
VwGH 16.02.2006, 2005/14/0108