Art 221 Abs 1 ZK
Für die Überprüfung des Ursprungsnachweises durch die Zollbehörde des Ausfuhrlandes gibt es keine gesetzlichen Vorgaben.
VwGH 23.02.2006, 2005/16/0038
Art 221 Abs 1 ZK
Für die Überprüfung des Ursprungsnachweises durch die Zollbehörde des Ausfuhrlandes gibt es keine gesetzlichen Vorgaben.
VwGH 23.02.2006, 2005/16/0038