Zusammenfassung: Der Autor vertritt in seinem Leserbrief die Ansicht, dass der geringfügige Verwaltungsaufwand für Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie Kreditvertragsgebühren in ihrer Eigenschaft als Selbstbemessungsabgaben die Aufhebung der Schenkungs- und Erbschaftssteuerpflicht nicht rechtfertigen kann.
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