§ 293b BAO
§ 293b soll auch infolge der Aufdeckung von Fehlern die Bescheiderlassung ermöglichen.
VwGH 16.02.2006, 2001/14/0215
§ 293b BAO
§ 293b soll auch infolge der Aufdeckung von Fehlern die Bescheiderlassung ermöglichen.
VwGH 16.02.2006, 2001/14/0215