§ 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994
Der Betrieb eines ärztlichen Sanatoriums in Form einer Kommanditgesellschaft ist als Gewerbebetrieb zu qualifizieren, was aber keinen Einfluss auf die unechte Umsatzsteuerbefreiung hat.
VwGH 26.01.2006, 2002/15/0076
§ 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994
Der Betrieb eines ärztlichen Sanatoriums in Form einer Kommanditgesellschaft ist als Gewerbebetrieb zu qualifizieren, was aber keinen Einfluss auf die unechte Umsatzsteuerbefreiung hat.
VwGH 26.01.2006, 2002/15/0076