§ 3 Abs 1 Z 2 ALSAG
Die Verfüllung einer Geländeunebenheit mit Abfällen unterliegt der Altlastenbeitragspflicht.
VwGH 30.01.2006, 2005/17/0220
§ 3 Abs 1 Z 2 ALSAG
Die Verfüllung einer Geländeunebenheit mit Abfällen unterliegt der Altlastenbeitragspflicht.
VwGH 30.01.2006, 2005/17/0220