§ 2 Abs 5 GEG
Im Fall der amtswegigen Vorstreckung von Ausgaben ist die Billigkeit nicht zu prüfen.
VwGH, 25.05.2005, 2003/17/0232
§ 2 Abs 5 GEG
Im Fall der amtswegigen Vorstreckung von Ausgaben ist die Billigkeit nicht zu prüfen.
VwGH, 25.05.2005, 2003/17/0232