§ 4 Abs 4 EStG 1988
Betriebsausgaben können auch dann steuerlich anerkannt werden, wenn die Verrechnung einem Fremdvergleich nicht standhält.
VwGH, 24.10.2005, 2001/13/0237, 0259
§ 4 Abs 4 EStG 1988
Betriebsausgaben können auch dann steuerlich anerkannt werden, wenn die Verrechnung einem Fremdvergleich nicht standhält.
VwGH, 24.10.2005, 2001/13/0237, 0259