§ 275 BAO
Der Antrag zur Verlängerung der Frist zur Verbesserung von Mängeln einer Berufung hat keine Ablaufhemmung der Frist zur Folge.
VwGH, 24.10.2005, 2002/13/0005, 0006
§ 275 BAO
Der Antrag zur Verlängerung der Frist zur Verbesserung von Mängeln einer Berufung hat keine Ablaufhemmung der Frist zur Folge.
VwGH, 24.10.2005, 2002/13/0005, 0006