§ 3 Abs 1 Z 10 EStG
Die Einbeziehung ausländischer Gestellungsnehmer schließt die Anwendung der Steuerbegünstigungsbestimmung des § 3 Abs 1 Z 10 EStG für Anlagenerrichtungen im Ausland nicht aus. Die Durchführung der Planungstätigkeiten am Ort der Anlagenerbauung ist keine Anwendungsvoraussetzung.