Zusammenfassung: Die Begründung der Gebührenpflicht für die Geltendmachung eines Rekurses an den OGH bestimmt sich nach dem Einbringungszeitpunkt.
VwGH 18. 10. 2005, 2003/16/0498
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 GGG
Zusammenfassung: Die Begründung der Gebührenpflicht für die Geltendmachung eines Rekurses an den OGH bestimmt sich nach dem Einbringungszeitpunkt.
VwGH 18. 10. 2005, 2003/16/0498
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 GGG